Ethik
Ethikforum
Das Ethikforum der LVR-Klinik Mönchengladbach versteht sich als fachliches Beratungsorgan, das sich auf dem Hintergrund grundsätzlicher Werte und Haltungen mit der Reflexion des klinischen Alltagsgeschehen, Fragen der Behandlungsqualität und innerbetrieblichen Organisation sowie dem Klinikleitbild beschäftigt. Unterschiedliche Sichtweisen beteiligter Personen, Rollen und Berufe werden dabei berücksichtigt und miteinander ins Gespräch gebracht. Im Einzelfall können aus den Beratungen Empfehlungen resultieren, die jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit besitzen. In der Regel trifft sich das Ethikforum einmal im Monat.
Aufgaben
Die wesentlichen Aufgaben sind:
- Durchführung ethischer Fallbesprechungen
- Beratung der Betriebsleitung
- Fort- und Weiterbildung
- Austausch und Diskussion über Werte und Haltungen
- Vermittlung von Entscheidungshilfen
- Entwicklung von Leitlinien
- Information der Öffentlichkeit
Zusammensetzung
Bei der Zusammenstellung bzw. Veränderung der Gruppe muss gewährleistet sein, dass sowohl Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der stationären Bereiche als auch der ambulanten Bereiche vertreten sind. Den Vorsitz hat der Pflegedirektor der LVR-Klinik Mönchengladbach. Das Ethikforum kann jederzeit zur Beratung für bestimmte Fragestellungen einen Experten in das Ethikforum einladen. Das Ethikforum hat bei der Benennung neuer Mitglieder das Vorschlagerecht gegenüber dem Klinikvorstand, welche dann das Mitglied benennt.
Rechtsstellung
Die Mitglieder sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch über die Beendigung des Amts als Mitglied des Ethikforums hinaus.
Antragstellung
Wird eine ethische Fallbesprechung gewünscht, kann die Antragstellung in schriftlicher (Formular zur Antragstellung an das Ethikforum) oder mündlicher (Anfrage bei einem Mitglied oder dem Vorsitzenden des Ethikforums) Form erfolgen. Erfolgt sie mündlich, so füllt das angesprochene Mitglied des Ethikforums ein Antragsformular aus und leitet entsprechende Schritte ein.
Der Antrag gelangt entweder über das Postfach an der Pforte oder direkt über ein Mitglied in das Ethikforum. Automatisch werden die Anträge in der nächsten Sitzung als erster Tagesordnungspunkt bearbeitet. In dringenden Fällen (Kennzeichnungsmöglichkeit auf dem Antragsformular oder bei direktem Kontakt entsprechender Hinweis) kann eine außerordentliche Sitzung über den Vorsitzenden einberufen werden.
Sitzung und Verfahren
In der Regel trifft sich das Ethikforum einmal im Monat. Der oder die Vorsitzende bestimmt in Absprache mit den Mitgliedern die Sitzungstermine, die Sitzungszeit und den Ort der Sitzungen. Jedes Mitglied kann aber eine außerordentliche Sitzung über den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende einberufen lassen.
Der oder die Vorsitzende leitet die Sitzungen und in ihrer/seiner Abwesenheit übernimmt ein Mitglied des Ethikforums die Moderation der Sitzung.
Alle Mitglieder erhalten eine Woche vor jeder Sitzung eine schriftliche Einladung. Das Protokoll wird anhand einer vorgegebenen Rotationsliste erstellt und mit dem Thema der nächsten Sitzung innerhalb einer Woche versandt.
Die Sitzungen des Ethikforums sind Arbeitssitzungen und gehören zur Dienstzeit.
Beschlüsse
Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst (einfache Mehrheit). Stimmenenthaltungen zählen bei der Ermittlung der Mehrheit nicht mit.
Beschlussfähig ist das Ethikforum, wenn mehr als die Hälfte der ordentlichen Mitglieder an der Sitzung teilnehmen.
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Minderheitsvoten sind im Protokoll zu dokumentieren.