Behandlungsvereinbarung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LVR-Klinik Mönchengladbach möchten Ihnen eine effektive und individuell angepasste Behandlung zukommen lassen. Dazu möchten wir Ihre Erfahrungen berücksichtigen.
Auch nach einer Entlassung aus unserem Krankenhaus sind wir für Sie da. Aus diesem Grund hat die Klinik ein Konzept im Rahmen des Entlassungsmanagements entwickelt, welches unter anderem darauf abzielt, Alternativen für eine erneute Krankenhauseinweisung anzubieten bzw. die Umstände einer möglichen Wiederaufnahme vorab planen zu können.
Um Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden und Ihre Erfahrungen zu berücksichtigen, bieten wir Ihnen die gemeinsame Erstellung einer Behandlungsvereinbarung an. Die von Ihnen mit uns getroffenen Vereinbarungen dienen der gegenseitigen Vertrauensbildung, von der alle Beteiligten und insbesondere Sie profitieren sollen. Eine solche Behandlungsvereinbarung ist eine freiwillige Übereinkunft. Wir verpflichten uns, diese in einer erneuten Krisensituation umzusetzen, sofern nicht Sie selbst Änderungen wünschen oder dringende medizinische Gründe dagegen sprechen.
Wenn Sie Interesse an einer Behandlungsvereinbarung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Bezugspflegekraft, Ihre behandelnde Ärztin oder Psychologin bzw. Ihren behandelnden Arzt oder Psychologen. Gerne können Sie sich auch nach der Entlassung an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Aufnahme- und Entlassungsmanagements wenden.