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Rund um die Ausbildung

Ein Beruf mit Zukunft

In einem Pflegeberuf arbeiten Sie an, mit und für Menschen, aber auch anspruchsvolle technische und administrative Aufgaben gehören zum Berufsfeld der Gesundheits- und Krankenpflege.
Das Ausbildungskonzept der Schule fördert die Eigenverantwortung und das Engagement der Schülerinnen und Schüler.

Zugangsvoraussetzungen

Folgende Zugangsvoraussetzungen sollten Sie erfüllen:

  • persönliche und gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
  • Fachoberschulreife oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung im LVR-Bildungszentrum Viersen und Mönchengladbach dauert drei Jahre.
Ausgebildet wird nach dem bundeseinheitlichen Krankenpflegegesetz. Hierdurch erhalten Sie die Qualifikation, nach bestandener Prüfung, in jedem Krankenhaus oder in jeder Pflegeeinrichtung zu arbeiten.

Ausbildungsstruktur

Die Ausbildung findet in theoretischen und praktischen Blöcken von 4-8 Wochen statt.
Die praktische Ausbildung begleiten speziell qualifizierte Praxisanleiterinnen und -anleiter auf den jeweiligen Stationen. Für jede/n Auszubildende/n steht ein/e Praxisanleiter/in zur Verfügung. In der theoretischen Ausbildung stehen den Schülerinnen und Schülern Lernberater/innen zur Seite.

Ausbildungsinhalte

Theorie (ca 2.300 Std)

Folgende Fachgebiete werden gelehrt:

  • Inhalte der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften
  • pflegerelevante Inhalte der Naturwissenschaften und der Medizin
  • pflegerelevante Inhalte der Geistes- und Sozialwissenschaften
  • pflegerelevante Inhalte aus Recht, Politik und Wirtschaft

Praxis (ca. 3.000 Std)

Die praktische Ausbildung an der LVR-Klinik Viersen und der LVR-Klinik Mönchengladbach findet in den Bereichen der Psychiatrie, Neurologie, Geriatrie- und Kinderheilkunde statt.
An der LVR-Klinik für Orthopädie erfolgt die Ausbildung im Fachgebiet der Chirurgie.
Darüber hinaus werden Sie in ortsnahen Krankenhäusern und ambulanten Pflegediensten in den Fachgebieten Innere Medizin, Neurologie, Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe sowie Urologie ausgebildet.
Zur praktischen Ausbildung gehört auch der Einsatz in der ambulanten Versorgung.

Arbeitszeiten und Urlaub

Die tariflich festgelegte wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.
Schülerinnen und Schüler arbeiten in der Fünf-Tage-Woche.
In der Regel arbeiten die Auszubildenden alle 14 Tage am Wochenende, sowie gelegentlich an Feiertagen.
Die Arbeit erfolgt in verschiedenen Schichten (z.B. Früh- oder Spätdienst), ab der zweiten Hälfte der Ausbildung sind zudem 80 Nachtdienststunden vorgesehen.

Der tariflich vereinbarte Urlaub beträgt zur Zeit 28 Tage in der Fünf-Tage-Woche. Während der gesamten Ausbildung sind die Urlaubszeiten vorgegeben.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung ist im Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVÖD) festgelegt und beträgt(ab April 2022) brutto:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.190,69€,
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.252,07€
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.353,38€
    (plus Zulagen für Nachtdienste und die Arbeit an Sonn- und Feiertagen)

Ausstattung und Wohnmöglichkeit

Leihweise wird allen Schülerinnen und Schülern Dienstkleidung zur Verfügung gestellt. Die Kleidung wird über die Klinik gereinigt und instandgehalten.
Eine Auswahl an Fachliteratur erhalten unsere Auszubildenden zur Persönlichen Verfügung. Zudem halten wir in unserer Bibliothek eine große Auswahl an Fachliteratur vor. Für die Recherche im Netz stehen Internetzugänge bereit.
Es besteht die Möglichkeit ein Zimmer anzumieten.

Prüfung

Die Ausbildung endet mit einer praktischen, schriftlichen und mündlichen Prüfung. Hierdurch erlangen Sie die Möglichkeit, in allen Krankenhäusern und anderen Pflegeeinrichtungen als examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. als examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger tätig zu sein.

Gesetzliche Grundlagen

Als Grundlagen für die Strukturierung der Krankenpflegeausbildung gelten ab dem 1. Januar 2004 folgende Gesetze und Verordnungen:

  • Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (KrPflGes.) vom 16. Juli 2003
  • Ausbildung- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) vom 10. November 2003
  • Ausbildungsrichtlinie für die staatlich anerkannten Kranken- und Kinderkrankenpflegeschulen in NRW

Haben Sie noch Fragen?

Dann wenden Sie sich bitte an die Schulleiterin des LVR-Bildungszentrums Viersen, Beate Niehaus.

Zertifizierungen und Mitgliedschaften

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Kontakt

LVR-Klinik Mönchengladbach

Heinrich-Pesch-Str. 39-41

41239 Mönchengladbach

Telefon: (02166) 618-0

E-Mail: klinik-mg@lvr.de